Das Geld ist weggeschlossen, weil das vernünftig schien. So wie bei rund 16 Millionen anderen Deutschen auch. Vielleicht vor einem Jahr, vielleicht vor zwei. Aber auf jeden Fall zu einem Zeitpunkt, als die Festgeldzinsen endlich wieder etwas hermachten und es sich anfühlte, als würde Klugheit belohnt. Jetzt steht die Inflation bei 2,6 Prozent, das Festgeld wirft 2,25 Prozent ab, und das Tagesgeldkonto nebenan lockt Neukunden mit 4 Prozent oder mehr. Die Rechnung ist unangenehm einfach: Real verliert man Geld. Und das Geld sitzt in einem Vertrag, aus dem man anscheinend nicht rauskommt. Nur anscheinend.
Gefangen im Festgeld, aber nicht hilflos
Die schlechte Nachricht zuerst: Eine Festgeldanlage lässt sich nicht kündigen wie ein Streaming-Abo. Banken kalkulieren fest damit, dass sie das Geld bis zum Ende der Laufzeit verwenden können, und ohne diese Planungssicherheit würde das ganze Modell nicht funktionieren. Weder Sparer noch Bank können den Vertrag einfach auflösen, weil gerade einer von beiden Lust dazu hat.
Die gute Nachricht: In engen Ausnahmefällen kann eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen. Paragraf 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches erlaubt eine Kündigung aus „wichtigem Grund“. Also dann, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für eine Seite unzumutbar geworden ist. Das klingt nach viel Spielraum, ist es in der Praxis aber kaum. Ein besseres Zinsangebot woanders ist kein wichtiger Grund. Der Wunsch nach mehr Flexibilität auch nicht. Und die Tatsache, dass die Inflation die Rendite auffrisst, interessiert das Gericht herzlich wenig. Dieses Risiko hat man mit der Unterschrift akzeptiert.
Wann Banken zustimmen
In echten Notlagen zeigen sich einzelne Banken kulant. Und das ist der entscheidende Begriff: Kulanz, kein Rechtsanspruch. Wer den Job verliert, schwer erkrankt, vor einer drohenden Privatinsolvenz steht oder eine Scheidung durchmacht, hat gute Chancen, dass die Bank der vorzeitigen Auflösung zustimmt. Im Todesfall können Erben die Anlage in der Regel problemlos auflösen. Entscheidend dabei: Jeder dieser Gründe muss glaubhaft nachgewiesen werden – mit Dokumenten, Attesten, Bescheiden. Wer einfach zur Filiale geht und erklärt, er brauche das Geld nun dringend, wird höflich auf das Laufzeitende verwiesen.
Was eine vorzeitige Festgeld-Kündigung wirklich kostet
Angenommen, die Bank stimmt zu. Dann beginnt die zweite Überraschung. Denn was mit den bis dahin aufgelaufenen Zinsen passiert, ist von Institut zu Institut unterschiedlich. Manche Banken zahlen die angefallenen Zinsen vollständig aus, andere behalten einen Teil ein, und einige zahlen gar nichts und verlangen obendrauf noch eine Stornogebühr. Was konkret gilt, steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – dem Kleingedruckten, das kaum jemand liest, bevor er unterschreibt.
Wer aus einem zweijährigen Festgeld mit 2,25 Prozent vorzeitig aussteigen will und dabei auf aufgelaufene Zinsen plus Strafgebühr verzichten muss, sollte nüchtern ausrechnen, wie viel dabei überhaupt zu gewinnen ist. Die meisten Neukunden-Angebote mit drei Prozent oder mehr sind auf drei bis sechs Monate befristet. Danach fällt der Zinssatz oft auf ein erbärmliches Niveau.
Wann Ausharren die klügere Entscheidung ist
Es gibt eine Rechnung, die sich lohnt, ehrlich anzustellen: Wie viel Restlaufzeit liegt noch vor einem? Was kostet der Ausstieg konkret – in entgangenen Zinsen, in Gebühren? Und wie viel Mehrrendite ist mit dem freigewordenen Geld realistisch erreichbar, nicht im besten, sondern im wahrscheinlichen Fall?
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Wer noch 18 Monate Laufzeit vor sich hat und mit einer Strafgebühr von zwei Monaten Zinsen rechnen muss, wird feststellen, dass der Vorteil durch einen Wechsel auf ein aktuelles Tagesgeldkonto schnell verpufft. Vor allem dann, wenn das Lockzins-Angebot nach sechs Monaten ausläuft. In solchen Fällen ist Ausharren keine Niederlage, sondern einfache Mathematik.
Was jetzt konkret zu tun ist
Wenn die Restlaufzeit kurz ist, lohnt es sich nicht, etwas zu überstürzen: Tagesgeld-Angebote vergleichen, aber keine Entscheidung treffen, bevor das Festgeld ausläuft. Bei einer echten Notlage lohnt es sich, die Bank direkt zu kontaktieren, die Situation sachlich zu schildern und relevante Dokumente vorzubereiten. Die Chancen auf Kulanz sind real, wenn der Grund real ist.
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Wer künftig nicht noch einmal in dieser Lage landen will, sollte sein Geld auf mehrere Festgeldkonten mit unterschiedlichen Laufzeiten verteilen – etwa auf ein und zwei Jahre. So wird regelmäßig ein Teil des Kapitals frei, kann neu bewertet und bei Bedarf umgeschichtet werden. Ergänzend dazu gehört ein Liquiditätspuffer von drei bis fünf Nettogehältern aufs Tagesgeldkonto. Denn Festgeld soll Zinsen sichern, nicht Beweglichkeit kosten. Wer Laufzeiten staffelt und Liquidität parkt, muss sich im Zweifel nicht freikaufen.

